Heimlich den Job wechseln: So bleibt deine Suche vertraulich
Rechtliche Grenzen, Sperrvermerke und Tipps für eine diskrete Jobsuche aus der ungekündigten Festanstellung.
Das Wichtigste in Kürze
- Du darfst dich in der Regel aus einer bestehenden Festanstellung heraus bei anderen Unternehmen bewerben, ohne deinen aktuellen Arbeitgeber darüber zu informieren.
- Aktive Konkurrenzgeschäfte sowie die Nutzung von Arbeitszeit oder Dienstgeräten für die Jobsuche können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
- Ein Sperrvermerk im Anschreiben bittet den potenziellen neuen Arbeitgeber um Diskretion, bietet rechtlich und technisch jedoch keine absolute Garantie.
- Ein gesetzlicher Anspruch auf Freizeit für die Stellensuche besteht dem Wortlaut des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nach erst nach einer Kündigung.
Du kannst deinen Job in der Regel heimlich wechseln und dich aus einer ungekündigten Festanstellung heraus bei anderen Unternehmen bewerben. Solange du keine aktiven Konkurrenzgeschäfte betreibst oder Arbeitszeit und Arbeitsmittel deines aktuellen Arbeitgebers für die Jobsuche nutzt, ist die heimliche Bewerbung in der Regel rechtlich zulässig. Ein Sperrvermerk in den Unterlagen bittet den neuen Arbeitgeber um Diskretion. In diesem Ratgeber erfährst du, wie du typische Fehler vermeidest und den nächsten Karriereschritt ruhig vorbereitest.
Darf ich mich heimlich bewerben, während ich noch angestellt bin?
Ja, die Vorbereitung eines Jobwechsels aus einer bestehenden Anstellung heraus ist grundsätzlich erlaubt. In der Regel musst du deinen aktuellen Arbeitgeber nicht über deine Bewerbungspläne informieren. Gemäß dem Maßregelungsverbot im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) darf der Arbeitgeber Beschäftigte nicht benachteiligen, weil sie zulässigerweise ihre Rechte ausüben. Die Norm ist jedoch kein pauschaler Kündigungsschutz für jedes Verhalten im Zusammenhang mit einer Bewerbung.
Du kannst dich grundsätzlich auch bei direkten Wettbewerbern bewerben, solange es um eine Tätigkeit für die Zeit nach deinem Ausscheiden geht. Aktive Konkurrenz während des bestehenden Arbeitsverhältnisses kann jedoch unzulässig sein. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) dürfen Handlungsgehilfen ohne Einwilligung des Prinzipals kein Handelsgewerbe betreiben und im Geschäftszweig des Prinzipals keine Geschäfte für eigene oder fremde Rechnung machen. Die Vorschrift betrifft aktive Konkurrenzgeschäfte, nicht automatisch eine Bewerbung um eine spätere Stelle.
Um dein Vorhaben zunächst diskret zu halten, kann für das erste Kennenlernen bereits eine reduzierte Kontaktaufnahme genügen. Wann das Bewerben ohne Lebenslauf funktioniert, zeigt dir ein Blick auf die gängige Praxis.
Kann ich gekündigt werden, wenn der Chef von der Bewerbung erfährt?
Die Bewerbung allein ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund; § 612a BGB bietet für die bloße Stellensuche aber keinen besonderen Schutz. Eine Kündigung kann unter Umständen drohen, wenn im Zuge der Jobsuche arbeitsvertragliche Pflichten verletzt werden.
Grundlage dafür ist unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Das Schuldverhältnis kann beide Seiten verpflichten, auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen der jeweils anderen Seite Rücksicht zu nehmen. Daraus können insbesondere Grenzen für den Umgang mit Betriebsinformationen und Arbeitsmitteln folgen. Wenn du den Wechsel planst, solltest du dich rechtzeitig über gesetzliche Kündigungsfristen und Freizeit zur Stellensuche nach der Kündigung informieren.
- Mögliche Pflichtverletzungen können unter anderem sein:
- Nutzung von Arbeitszeit für private Bewerbungen
- Verwendung des Dienstcomputers oder Firmenhandys für die Jobsuche
- Weitergabe von vertraulichen Betriebsinformationen an den potenziellen neuen Arbeitgeber
- Das gezielte Abwerben von Kolleginnen und Kollegen kann je nach Vorgehen und Umständen arbeitsvertragliche Pflichten verletzen; nicht jede Kontaktaufnahme ist automatisch verboten
Vorstellungsgespräche und Arbeitszeit: Was ist erlaubt?
Vor einer Kündigung hast du in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung für Vorstellungsgespräche. Du solltest diese Termine in deine Freizeit, in Pausen oder in deinen Urlaub legen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Mindestdauer und Aufteilung von Ruhepausen. Die Vorschrift schafft jedoch keine zusätzliche Freizeit für private Bewerbungsaktivitäten während der Arbeitszeit.
In der Pause kannst du in der Regel frei über deine Zeit verfügen, aber sobald die Arbeitszeit wieder beginnt, stehen die vertraglichen Aufgaben im Vordergrund. Wenn sich ein Termin nicht außerhalb der Arbeitszeit organisieren lässt, kommen je nach betrieblicher Lage Urlaub oder Zeitausgleich in Betracht.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss der Arbeitgeber nach Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses auf Verlangen angemessene Freizeit zur Suche nach einer anderen Stelle gewähren. Solange du ungekündigt bist, greift dieser Anspruch seinem Wortlaut nach nicht.
Welche Voraussetzungen nach einer Kündigung gelten und wann dir tatsächlich freie Zeit zusteht, erfährst du im Ratgeber zum Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit.
Sperrvermerk und Referenzen: So schützt du deine Daten
Ein Sperrvermerk in deinem Anschreiben bittet den potenziellen neuen Arbeitgeber ausdrücklich um Diskretion. Er kann ein Signal sein, dass dein aktueller Chef nichts von der Bewerbung erfahren soll. Auch wenn du in der Zahnarztpraxis (ZFA) vertraulich wechseln möchtest, kann dieser Vermerk helfen. Er bietet rechtlich und technisch jedoch keine absolute Garantie, dass Informationen niemals durchsickern.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dürfen Beschäftigtendaten nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und insbesondere soweit erforderlich für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden. Auch Bewerberinnen und Bewerber gelten für diesen Abschnitt als Beschäftigte. Der potenzielle Arbeitgeber darf Daten über dich nur auf einer datenschutzrechtlichen Grundlage und im erforderlichen Umfang verarbeiten. Ob eine Kontaktaufnahme mit deinem aktuellen Arbeitgeber zulässig ist, hängt von den Umständen ab; bitte deshalb ausdrücklich darum, dass keine Referenz eingeholt wird, und benenne gegebenenfalls Personen, die kontaktiert werden dürfen. Wer einen Wechsel im SHK-Handwerk plant, sollte auch bei Referenzen vorsichtig sein.
Du kannst im Bewerbungsprozess ausdrücklich darum bitten, dass keine Erkundigungen bei deinem derzeitigen Betrieb eingeholt werden.
Die folgenden Musterformulierungen sind allgemeine Vorlagen. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern.
Sperrvermerk für das Anschreiben
Da ich mich derzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich Sie, diese Bewerbung vertraulich zu behandeln.
Ich bitte Sie, meinen aktuellen Arbeitgeber nicht zu kontaktieren.
Für Rückfragen und Terminvereinbarungen erreichen Sie mich am besten ab [Uhrzeit] Uhr unter meiner privaten Telefonnummer [Telefonnummer].Arbeitsmittel und Online-Profile: Die häufigsten Fehler bei der diskreten Jobsuche
Die Nutzung von Dienstgeräten für die Bewerbung kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Auch unbedachte Änderungen in Karriere-Netzwerken können Wechselabsichten verraten. Die private Nutzung von Diensttelefon, E-Mail oder Computer richtet sich oft nach deinem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung und kann untersagt oder reglementiert sein.
Wie bereits erwähnt, können sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Grenzen für den Umgang mit Arbeitsmitteln ergeben. Wer den Lebenslauf auf dem Firmenrechner tippt oder über den Büro-Drucker ausdruckt, hinterlässt Spuren und riskiert unter Umständen eine Abmahnung. Bei Online-Profilen solltest du die Privatsphäre-Einstellungen genau prüfen.
Es kann ratsam sein, öffentliche Signale oder automatische Änderungsmitteilungen an dein Netzwerk zu vermeiden, wenn du deinen Lebenslauf aktualisierst. Eine vollständige Geheimhaltung lässt sich technisch nie garantieren, da auch gemeinsame Kontakte Informationen weitergeben können.
| Fehlerquelle | Risiko | Empfehlung |
|---|---|---|
| Dienst-PC nutzen | Browserverlauf und Dateien sind oft für die IT-Abteilung nachvollziehbar. | Nutze nach Möglichkeit private Geräte für die Erstellung und den Versand von Unterlagen. |
| Firmennetzwerk (WLAN) | Datenverkehr kann unter bestimmten Voraussetzungen protokolliert werden. | Versende E-Mails über dein privates Datenvolumen, nicht über das Firmen-WLAN. |
| Online-Profile aktualisieren | Das Netzwerk wird oft über Änderungen informiert. | Es kann sinnvoll sein, Benachrichtigungen an das Netzwerk zu deaktivieren, bevor du dein Profil überarbeitest. |
| Telefonieren im Büro | Kolleginnen und Kollegen könnten das Gespräch mithören. | Führe Telefonate mit potenziellen Arbeitgebern vorzugsweise in der Freizeit und außerhalb der Betriebsräume. |
Häufige Fragen zur heimlichen Bewerbung
Verifizierte Quellen
Über diesen Ratgeber
Diesen Ratgeber schreibt Josua Gösmann, Geschäftsführer der GOESMANN DIGITAL CONSULTING GmbH aus Paderborn, die 30-sek-bewerbung.de betreibt. Jede rechtliche Aussage stützen wir auf den Gesetzestext; alle Quellen sind oben verlinkt. Wir aktualisieren den Artikel, wenn sich Gesetz oder Rechtsprechung ändern. Das Datum der letzten Aktualisierung steht oben im Artikel.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Im konkreten Einzelfall ersetzen diese Informationen nicht die Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.