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Was verdienst du als Pflegefachkraft? Gehalt, Zulagen und Entwicklung

Aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, Unterschiede nach Bundesländern und was du bei Tarifverträgen beachten musst.

Von Josua GösmannRechtsstand: 9 Min. LesezeitGrundlage: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Stand 2025) sowie das Mindestlohngesetz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das mittlere Bruttogehalt (Median) für Vollzeitbeschäftigte in der Altenpflege liegt bundesweit bei 4.438 Euro im Monat.
  • Regionale Unterschiede sind deutlich, wobei Baden-Württemberg und München die höchsten erfassten Medianwerte aufweisen.
  • Tarifverträge geben feste Gehaltsstrukturen vor, während das Gehalt ohne Tarifbindung frei verhandelt wird, solange gesetzliche Mindestbedingungen gewahrt bleiben.
  • Zuschläge für Schicht- und Wochenendarbeit kommen je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder gesetzlichen Vorgaben oft zusätzlich zum reinen Tabellenentgelt hinzu.
  • Eine Weiterbildung führt in der Regel dann zu mehr Gehalt, wenn dir der Arbeitgeber dauerhaft höherwertige Tätigkeiten überträgt.

Als Pflegefachmann oder Pflegefachfrau in der Altenpflege liegt das mittlere Bruttogehalt bei einer Vollzeitstelle in Deutschland bei 4.438 Euro im Monat. Diese Zahl stammt aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Entgeltatlas) mit dem Datenstand 2025 und stellt den Median dar. Die Daten beziehen sich exakt auf die Berufsgattung der Berufe in der Altenpflege ohne Spezialisierung, konkret auf fachlich ausgerichtete Tätigkeiten. Ein Viertel der Vollzeitbeschäftigten in diesem Bereich verdient weniger als 3.983 Euro, während ein weiteres Viertel auf mehr als 4.886 Euro kommt. Dein tatsächliches Gehalt als Pflegefachkraft hängt stark davon ab, ob dein Arbeitgeber nach einem Tarifvertrag bezahlt, in welchem Bundesland du arbeitest und welche vertraglichen Zulagen für Schicht- oder Wochenenddienste hinzukommen. Wenn du einen Jobwechsel planst, helfen dir diese Marktdaten, deinen eigenen Wert in Verhandlungen besser einzuschätzen.

Gehalt als Pflegefachkraft: Aktuelle Zahlen im Überblick

Das mittlere Einkommen für Pflegefachkräfte in der Altenpflege beträgt bundesweit 4.438 Euro brutto im Monat bei einer Vollzeitstelle. Diese Zahl aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Stand 2025) ist ein statistischer Median, kein individueller Anspruch, den du direkt einfordern kannst. Der Median bedeutet, dass genau die Hälfte der erfassten Beschäftigten mehr und die andere Hälfte weniger verdient. Das untere und obere Viertel der Gehälter zeigt die Spanne, in der sich die Löhne in der Praxis bewegen. Ein Viertel der Beschäftigten erhält weniger als 3.983 Euro, ein Viertel erhält mehr als 4.886 Euro.

Ein statistischer Wert wie dieser gibt dir eine solide Orientierung für anstehende Gehaltsverhandlungen mit der Pflegedienstleitung. Er berücksichtigt ausschließlich Vollzeitbeschäftigte. Ein direkter Vergleich mit einem Stundenmindestlohn oder einem reinen Tarif-Tabellenwert ist methodisch nicht zielführend, da es sich um unterschiedliche Datenarten handelt. Wenn dein aktuelles Gehalt deutlich unter diesen Werten liegt und Verhandlungen erfolglos bleiben, kannst du prüfen, wie du dich ohne Lebenslauf bewerben kannst, um unkompliziert alternative Angebote einzuholen.

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Entgeltatlas), Stand 2025, Berufsgattung Altenpflege (ohne Spezialisierung) - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
GehaltsverteilungBrutto pro Monat (Vollzeit)
Unteres Viertel verdient weniger als3.983 €
Mittleres Entgelt (Median)4.438 €
Oberes Viertel verdient mehr als4.886 €

Regionale Unterschiede: In diesen Bundesländern und Städten verdienst du am meisten

Der Standort deiner Pflegeeinrichtung beeinflusst dein Einkommen maßgeblich. Die Bundesagentur für Arbeit erfasst diese regionalen Unterschiede im Entgeltatlas (Stand 2025). An der Spitze der erfassten Werte steht Baden-Württemberg mit einem mittleren monatlichen Bruttoentgelt von 4.614 Euro. Darauf folgt Hamburg, wo der Median bei 4.579 Euro liegt. In Berlin erreichen die Beschäftigten einen Wert von 4.507 Euro. Bayern und Bremen weisen jeweils ein mittleres Entgelt von 4.495 Euro auf. In Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 4.465 Euro, dicht gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 4.454 Euro und Hessen mit 4.443 Euro.

Betrachtet man die Großstädte ab 500.000 Einwohnern, führt München das Feld mit einem Median von 4.775 Euro an. In Stuttgart liegt das mittlere Entgelt bei 4.683 Euro. Köln und Frankfurt am Main liegen mit 4.583 Euro beziehungsweise 4.582 Euro nahezu gleichauf. Hannover verzeichnet einen Median von 4.518 Euro. In Essen liegt der Wert bei 4.498 Euro, in Düsseldorf bei 4.475 Euro und in Nürnberg bei 4.415 Euro. Diese Werte gelten für Vollzeitstellen und spiegeln oft auch die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Ballungsräumen wider.

Wenn du überlegst, den Wohnort zu wechseln oder in eine Nachbarstadt zu pendeln, lohnt sich ein Blick auf diese Zahlen. Ähnliche regionale Schwankungen gibt es auch in anderen medizinischen Berufen, wie du beim ZFA Gehalt sehen kannst. Die Bundesagentur veröffentlicht Entgeltwerte nur, wenn ausreichend Daten vorliegen, um Rückschlüsse auf einzelne Personen zu vermeiden.

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Entgeltatlas), Stand 2025, Vollzeit
BundeslandMittleres Bruttogehalt (Median)
Baden-Württemberg4.614 €
Hamburg4.579 €
Berlin4.507 €
Bayern4.495 €
Bremen4.495 €
Rheinland-Pfalz4.465 €
Nordrhein-Westfalen4.454 €
Hessen4.443 €
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Entgeltatlas), Stand 2025, Vollzeit
Großstadt (ab 500.000 Einwohner)Mittleres Bruttogehalt (Median)
München4.775 €
Stuttgart4.683 €
Köln4.583 €
Frankfurt am Main4.582 €
Hannover4.518 €
Essen4.498 €
Düsseldorf4.475 €
Nürnberg4.415 €

Männer und Frauen: Gibt es Unterschiede beim Pflegefachfrau Gehalt?

Laut den Daten der Bundesagentur für Arbeit (Stand 2025) liegt das mittlere Bruttoentgelt für Männer in der Altenpflege bei 4.508 Euro, während Frauen im Median 4.410 Euro verdienen. Dieser Unterschied zeigt sich im bundesweiten Median für Vollzeitbeschäftigte. Die Statistik schlüsselt nicht im Detail auf, worauf diese Differenz genau zurückzuführen ist. Mögliche Faktoren aus dem Arbeitsalltag können unterschiedliche tarifliche Eingruppierungen, angesammelte Berufsjahre oder ein abweichender Anteil an Nacht- und Schichtdiensten sein, die in die Bruttoentgelterfassung einfließen.

Unabhängig von regionalen Schwankungen oder dem Geschlecht bildet das Gesetz die absolute Untergrenze der Vergütung. Nach § 1 MiLoG haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf mindestens den gesetzlichen Mindestlohn. In der Pflege können daneben verbindliche branchenspezifische Mindestbedingungen einschlägig sein. Diese gelten für bestimmte Pflegebetriebe und Beschäftigte. Prüfe am besten, ob dein Arbeitgeber und deine Tätigkeit darunterfallen. Wenn dein Arbeitgeber diese Vorgaben unterschreitet, können rechtliche Ansprüche auf Nachzahlung bestehen.

Tarifvertrag vs. freie Verhandlung: Was bestimmt dein Gehalt?

Ein Tarifvertrag legt feste Tabellen und Stufen für dein Einkommen fest, während du ohne Tarifbindung dein Gehalt frei mit dem Arbeitgeber verhandelst. Beides hat direkte Auswirkungen auf deinen monatlichen Verdienst auf der Station oder im Heim. Tarifverträge geben klare Strukturen vor, nach denen sich die Eingruppierung und der Stufenaufstieg richten. Eine Pflegefachkraft verdient jedoch nicht überall nach derselben Tariftabelle. Ein Tarifvertrag kann durch beiderseitige Tarifbindung, Allgemeinverbindlichkeit oder eine Bezugnahme im Arbeitsvertrag gelten. Prüfe deshalb auch deinen Vertrag und den Geltungsbereich des Tarifvertrags.

Wenn kein Tarifvertrag gilt, vereinbarst du dein Gehalt individuell im Arbeitsvertrag. Dabei bleiben zwingende gesetzliche Mindestbedingungen, wie der Anspruch nach § 1 MiLoG und branchenspezifische Mindestbedingungen, unberührt. Wenn du mit deinem frei verhandelten Gehalt unzufrieden bist und einen Wechsel anstrebst, solltest du vorab deine Kündigungsfrist berechnen, um deinen Austrittstermin genau planen zu können. Weitere Informationen zu arbeitsvertraglichen Grundlagen findest du in unserem Ratgeber Arbeitsrecht.

  • Tarifgebundene Arbeitgeber zahlen nach festen Entgelttabellen, die oft regelmäßige Gehaltssteigerungen nach Berufsjahren vorsehen.
  • Kirchliche und private Träger haben häufig eigene Regelwerke, die sich in Tabellen, Zulagen und Stufen unterscheiden.
  • Ohne Tarifbindung verhandelst du dein Grundgehalt selbst, wobei gesetzliche Mindestvorgaben zu beachten sind.

Zulagen, Schichtdienst und Teilzeit: So setzt sich dein Brutto und Netto zusammen

Das reine Tabellenentgelt umfasst sofern nicht anders vereinbart noch nicht alle Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit. Diese Zulagen erhöhen dein Nettogehalt oft spürbar, da sie unter bestimmten Voraussetzungen teilweise steuerfrei ausgezahlt werden können. Tariftabellen weisen das reine Tabellenentgelt aus. Wenn du im Schichtdienst arbeitest, kommen je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder gesetzlichen Vorgaben zusätzliche Vergütungen oder Freizeitausgleiche für diese besonderen Belastungen hinzu.

Arbeitest du in Teilzeit, wird das tarifliche oder vereinbarte Vollzeit-Tabellenentgelt entsprechend deiner vertraglichen Quote anteilig auf deine vereinbarte Arbeitszeit heruntergerechnet. Individuelle Schichtzulagen hängen dann von deinen tatsächlich geleisteten Diensten ab. Wenn du dich aus einer bestehenden Teilzeitstelle heraus auf eine neue Position bewerben möchtest, kannst du dich vorab informieren, wie du deinen Job heimlich wechseln kannst, ohne dass dein aktueller Arbeitgeber frühzeitig davon erfährt.

  • Zuschläge für besondere Arbeitszeiten werden neben dem Grundgehalt gezahlt und können das Nettoeinkommen positiv beeinflussen.
  • Teilzeitkräfte erhalten ihr Grundgehalt anteilig zur vereinbarten Vollzeitstelle.
  • Die genauen Regeln zu Zulagen und deren steuerliche Behandlung unterscheiden sich je nach angewendetem Tarifwerk oder Arbeitsvertrag.

Mehr Gehalt durch Berufserfahrung und Weiterbildung?

Mehr Berufsjahre oder eine Weiterbildung führen nicht automatisch zu einer höheren Entgeltgruppe. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten dir der Arbeitgeber dauerhaft überträgt. Berufserfahrung wirkt sich in Tarifverträgen oft auf die Erfahrungsstufe aus, was das Gehalt innerhalb derselben Gruppe mit der Zeit steigen lässt. Die Entgeltgruppe selbst richtet sich jedoch nach den übertragenen Aufgaben und den Merkmalen des Tarifvertrags.

Eine abgeschlossene Fachweiterbildung sichert dir keine Höhergruppierung, wenn du weiterhin auf einer regulären Station ohne erweiterte Verantwortung eingesetzt wirst. Kläre daher am besten vor einer Fortbildung, ob danach ein Einsatz auf einem passenden Dienstposten möglich ist. Wenn dein aktueller Arbeitgeber dir trotz Weiterbildung keine höherwertigen Aufgaben übertragen kann, ist dies oft ein Grund für einen Wechsel.

Häufige Fragen zum Gehalt von Pflegefachkräften

Nein. Der Wert von 4.438 Euro ist ein statistischer Median für Vollzeitbeschäftigte in der Altenpflege (Stand 2025). Das individuelle Gehalt kann je nach Tarifbindung, Region und Arbeitgeber deutlich abweichen.

Arbeitest du in Teilzeit, wird das tarifliche oder vereinbarte Vollzeit-Tabellenentgelt entsprechend deiner vertraglichen Quote anteilig auf deine vereinbarte Arbeitszeit heruntergerechnet. Individuelle Schichtzulagen kommen je nach deinem tatsächlichen Einsatz hinzu.

In der Regel nicht. Tariftabellen weisen das reine Tabellenentgelt, also das Grundgehalt, aus. Zuschläge für Sonntags- oder Feiertagsarbeit werden meist zusätzlich vergütet, sofern der Arbeits- oder Tarifvertrag dies vorsieht. Für Nachtarbeit hat dein Arbeitgeber grundsätzlich einen angemessenen Ausgleich zu gewähren – als Zuschlag oder bezahlte freie Zeit. Das gilt, wenn keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung besteht.

Nicht zwingend. Eine Höhergruppierung im Tarifvertrag richtet sich danach, ob dir auch entsprechende, höherwertige Tätigkeiten vom Arbeitgeber dauerhaft übertragen wurden.

Verifizierte Quellen

Über diesen Ratgeber

Diesen Ratgeber schreibt Josua Gösmann, Geschäftsführer der GOESMANN DIGITAL CONSULTING GmbH aus Paderborn, die 30-sek-bewerbung.de betreibt. Jede rechtliche Aussage stützen wir auf den Gesetzestext; alle Quellen sind oben verlinkt. Wir aktualisieren den Artikel, wenn sich Gesetz oder Rechtsprechung ändern. Das Datum der letzten Aktualisierung steht oben im Artikel.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Im konkreten Einzelfall ersetzen diese Informationen nicht die Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.